Lohnquote

Lohnquote
1. Definition:
Die Aussagekraft der L. ist begrenzt, da der Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen sich ständig ändert. Um diese Änderungen der Erwerbstätigenstruktur auszuschalten, wird eine  bereinigte Lohnquote ausgewiesen. Ferner wird auch eine  Arbeitseinkommensquote berechnet.
- 2. Empirische Entwicklung:  Verteilungsentwicklung.
- 3. Bei der Beurteilung der L. ist ferner zu beachten: a) Einerseits erhöhen hoch verdienende Angestellte (z.B. Generaldirektoren) das Durchschnittseinkommen der Unselbstständigen. Andererseits wird das durchschnittliche Unternehmereinkommen durch wenig verdienende Selbstständige (Landwirte, Kleingewerbetreibende etc.) herabgedrückt.
- b) Arbeitnehmer erzielen auch Vermögenseinkommen (Zinsen, Mieten, Pachten). Je größer diese  Querverteilung ist, umso weniger sagt die Lohnquote verteilungspolitisch aus.
- c) Die Aufteilung des Aggregats  Gewinneinkommen in Unternehmensgewinne i.e.S. und Vermögenseinkommen ist weitgehend unbekannt. Die Entwicklung der L. sagt nichts aus über die  personelle Einkommensverteilung.

Lexikon der Economics. 2013.

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